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title: nos viam per hanc quam ipsi vocabant remissionem peccatis non aperire

Die Bischöfe der Synode verteidigen sich hier gegen den Vorwurf von Seiten des Senats, dass sie die vermeintlichen Sünden des angeklagten Symmachus vergeben, wenn sie nicht über ihn richten. Ennodius wehrt sich im Libellus gegen die Unterstellung der Symmachusgegner, dass  die Bischöfe dem Symmachus die Heilung verwehrt hätten, indem sie die Anklagen gegen ihn nicht untersuchen: Libellus §21. Auch Theoderich hat im Anagnosticum geschrieben, dass die Synode ein schlechtes Beispiel abgebe, wenn sie die Klagen ohne eine Untersuchung entscheidet.