title: Memorati pontifices, quibus allegandi inminebat occasio, suggesserunt ipsum, qui dicebatur impetitus, debuisse synhodum convocare
Die Gegner des Symmachus haben es als ungehörig kritisiert, dass die Bischöfe die Einberufung durch den König hinterfragt haben, was aus Libellus §19 geschlossen werden kann. Schwartz, Schisma, S. 232 interpretiert die Stelle anders, er meint, dass die Laurentianer keine Synode gewollt hätten, sondern ein königliches Gericht. Demnach wäre der Vorwurf nicht, dass es sich nicht gehöre, zu fordern, dass der Papst statt des Königs die Synode hätte einberufen sollen, sondern eher, dass überhaupt eine Synode einberufen werden soll statt eines königlichen Gerichts. Nach Schwartz hätten die Anhänger in ihrer Angst, dass Symmachus vom König verurteilt werden könne, auf eine Synode gedrängt, um damit ein ausschließlich königliches Gericht zu verhindern. Der Senat sei damit einverstanden gewesen und der Teil des Klerus, der Symmachus anhing, hätte sich der Bitte des Senats angeschlossen.