kom_palm_8

Die Tatsache, dass die Bischöfe erst Theoderich fragen wollten, ob er den Forderungen in der ersten Sitzung des Prozesses des Symmachus nachgibt, ist für Girardet, HZ 1994, 30 Anm. 105 ein Indiz dafür, dass Theoderich ganz wie Kaiser Honorius im Streit zwischen Bonifatius und Eulalius als der eigentliche Richter des Verfahrens angesehen wurde. Theoderich lehnt die Forderung ab, Komm. palm 8a