title: ad papam, qui inpetebatur, quater consacerdotes nostros ex secunda synhodo direximus, ut ad iudicium conveniret
secunda: Die secunda synhodo war von Theoderich auf den 1. September anberaumt worden (s. unten).
inpetebatur: Symmachus war von Bischöfen und Senatoren bei Theoderich angeklagt worden, was in folgenden Quellentexten zu finden ist: FL 1r, wo steht, dass er wegen des Termin des Osterfestes angeklagt worden ist, und FL 1v, wo gesagt wird, dass von Klerus und Senat eine Synode über Symmachus gefordert wurde, Liber pont. §3, Praeceptio IV §4, wobei hier ebenfalls eine Form von inpeto verwendet wird, Libellus §11 und Palmsynode 502 §15.
Die Bischöfe bekräftigen hier, dass sie von ihrer zweiten Sitzung aus nach Symmachus geschickt hätten, dieser jedoch nicht habe kommen wollen. Die Wendung secunda synodo bedeutet soviel wie die „zweite Sitzung“ der von Theoderich einberufenen Synode (so deutet es auch Caspar, Päpste II, S. 95, Anm. 3, der meint, dass hiermit nicht eine zweite Synode im eigentlichen Sinne gemeint sei). In der ersten Sitzung war Symmachus laut Palmsynode 502 §17 erschienen. Die zweite Sitzung ist die, die in der Praeceptio III §2 von Theoderich auf den 1. September anberaumt worden war . Auf dieser zweiten Sitzung, die in Santa Sessoriana (Santa Croce in Gerusalemme) Palmsynode 502 §19 stattfand, tauchte Symmachus laut Protokoll der Palmsynode 502 §20 unerwartet und ohne Geleitschutz auf und wurde von seinen Gegnern angegriffen. Arigern, Gudila und Bedeulfus hätten die Wunden des Symmachus gesehen, als er von der Sitzung in sein Domizil, der Peterskirche zurückgekommen sei.
Mommsen, MGH, S. 417, §4 interpretiert secunda synodo anders. Er meint, dass damit die Sitzung gemeint sei, die nach unserer Deutung die erste ist und die laut Protokoll der Palmsynode-502 §17 in der basilica Julia (Santa Maria in Trastevere) stattgefunden hat. Zur Zählung Mommsens: kom_palm_1
Bei Mommsens Deutung ist schwer zu erklären, wie Gudila und Bedeulfus die Verletzungen des Symmachus gesehen haben können, als er von der Sitzung, auf der er verwundet worden war, zurückkam, da diese erst in der Praeceptio IV §7 vom 27. August angekündigt worden waren, also kurz vor der auf den 1. September – nach unserer Zählung zweiten – Sitzung, die wiederum in der Praeceptio III §2 von Theoderich angeordnet worden war. Das Datum der – unserer Zählung nach ersten – Sitzung hingegen ist nur vage im FL angegeben, laut dem es nach der Osterfeier stattgefunden haben soll FL 1v.