kom_rel_10

title: contumacis

Contumacis ist der Genitiv definitivus zu sententiam des Adjektivs contumax, das im Zusammenhang mit Prozessen ‚widerspenstig gegen die Ladung vor Gericht bedeutet‘. Nach der 3. Vorladung wurde die Verhandlung für gewöhnlich in absentia geführt. Die Bischöfe meinen, dass dieses Verfahren hier nicht greife, da Symmachus in der ersten Sitzung gekommen sei und auch ein zweites Mal versucht habe, die Sitzung aufzusuchen, wie oben im Text Relatio §9 steht.