Palmsynode_502_dt

  1. „Vierte Synode, die in Rom gehalten wurde, genannt palmaris
    Am zehnten Tag vor den Kalenden des Novembers, als Rufius Festus Faustus Avienus consul war , erklärte die auf Befehl des äußerst ruhmreichen Königs Theodericus in Rom aus ver­schiedenen Gegenden versammelte heilige Synode im Namen Christi:
    Da die königliche Autorität angeordnet hatte, daß die Priester aus den verschiedenen Provinzen in der Stadt Rom zusammenkommen,
    auf daß wegen der Vorwürfe, die dem ehrwürdigen Papst Symmachus, dem Vorsteher des apostolischen Stuhls, von seinen Gegnern nachgesagt wurden,
    ein heikiges Konzil das Urteil fälle, haben wir, die Bischöfe der (Provinzen) LiguriaAemilia und Venetiae, die der Verlauf des Wegs in die Gegenwart des Herrschers geführt hat, den König konsultiert, weshalb er wolle, daß wir, die wir durch unser Alter gebrochen und durch die Schwäche des Körpers kraftlos sind, uns versammeln. Darauf antwortete der besagte, höchst fromme König aus dem Streben nach einem guten Umgang, daß ihm über die Handlungen des Papstes Symmachus viele abscheuliche Dinge hinterbracht worden seien und durch das Urteil einer Synode entschieden werden müsse, ob die Anschuldigungen seiner Feinde wahr seien. 
  2. Die genannten Bischöfe (pontifices), denen die Gelegenheit zur Aussage bevorstand, schlugen vor, daß derjenige, gegen den Vorwürfe erhoben wurden, selbst zur Synode hätte einladen müssen, da sie wußten, daß seinem Sitz erstens das Verdienst des Apostels Petrus und dessen Führerschaft, zweitens die Autorität der ehrwürdigen Konzilien im Anschluss an den Befehl des Herrn eine einzigartige Gewalt unter den Bischöfen verliehen hat und keine Regel(forma) bezeugt, daß ein Vorsteher des genannten Sitzes in einem ähnlichen Fall jemals der Urteil Geringerer unterworfen war. Doch der höchst mächtige Herrscher (princeps) gab zu erkennen, daß auch der Papst bei der Einberufung der Synode seine Einwilligung brieflich zu erkennen gegeben habe. Von seiner Milde wurden die Seiten verlangt, die nachweislich von ihm geschickt worden waren. Er ordnete unverzüglich an, sie den Priestern zu übergeben, und ebenso, was sonst noch in dieser Angelegenheit schriftlich verhandelt worden war. Man gelangte aus verschiedenen Teilen der Länder und Regionen mit Gottes Geleit nach Rom. 
  3. Und als man in der ehrwürdigen Versammlung über die beginnende Angelegenheit, wie es der Fall verlangte, verhandelte, betrat der heilige (besser: verehrungswürdige?) Papst Symmachus die Basilica Iulia (Santa Maria in Trastevere) in welcher die Versammlung der Bischöfe sich befand, wie die himmlische Sorge verlangte, und dankte dem höchst milden König für die Einberufung des Konzils und bekannte, daß eine Sache seines Wunsches geschehen sei. Daher wurde der Streit, der wegen des noch nicht bestätigten Konzils Traurigkeit verursachte, dem Sinn der Priester entzogen. Er sagte in Gegenwart aller, die dort zusammengekommen waren, zu, seine Zustimmung zur Versammlung des Standes zu geben, wie es die Statuten der Kirche verlangten, in der Hoffnung, daß der, der gegen die Religion (contra religionem), gegen die alten Statuten und gegen die Vorschriften der Vorfahren von einem Teil des Klerus und einigen Laien verlangt worden war, durch eine Verfügung der Vorsteher, wie es dem heiligen Vorsatz geziemte, aus der vordersten Reihe weiche und daß alles, was er durch die Vorschläge seiner Feinde verloren hatte, durch das ehrwürdige Konzil seiner Gewalt zurückgegeben werde und daß er als Leiter eines so bedeutenden Ortes auf rechtmäßige Weise in seine alte Stellung zurück­versetzt werde und dann zum Prozeß kommen und, falls es so richtig erscheine, den Darlegungen der Ankläger antworten werde. 
  4. Die Sache schien einer sehr großen Anzahl von Priestern würdig zu sein, daß die Aussage Wirkung zeige. Etwas ohne die Kenntnis des Königs zu entscheiden, vermaß sich die Synode jedoch nicht. Aber der gerechte Vorschlag erlangte wegen der Nach­lässigkeit der Legaten nicht die gewünschte Antwort. Papst Symmachus wurde durch die Anordnungen des Königs befohlen, er solle vor dem Erhalt des Vermögens und der Kirchen, die er verloren hatte, mit seinen Anklägern in einem Rechtsstreit ringen. Er aber wollte die Privilegien seiner Gewalt, die er, wenn wir richtig urteilen, zur Reinigung seines Gewissens unterstellt hatte, nicht auf diese Weise zurücknehmen. 
  5. Als sich die Synode jedoch in Jerusalem, in der Basilica Sessoriana (Santa Croce in Gerusalemme), konstituierte, beschlossen einige Priester(Frage Mehr: warum beschließen für „visum est“?, warum nicht eher: ’schien es Ihnen richtig‘, oder ‚meinten Sie‘?, die Synode solle die Anklageschrift (libellus) annehmen, welche von den Anklägern vorbereitet worden war, die täglich durch Aufruhr appellierten. In ihr, die angenommen wurde, standen zwei Behauptungen, die der Wahrheit feindlich waren und zugleich, wie gezeigt wird, dem kirchlichen Zweck der Versammlung widersprachen. Die eine deswegen, weil sie erklärten, daß die Anklagen gegen den oben erwähnten Papst Symmachus im Wissen des Königs festgestanden hätten (aput regiam constitisse notitiam). Es zeigte sich, daß dies falsch ist: Denn er hätte den Fall nicht wie einen neuen zur Anhörung übertragen, wenn sein Gewissen wüßte, daß er als einer, der seines Irrtums bereits überführt ist, lediglich die Strafe erwartet. Die andere deswegen, weil sie behaupteten, sie könnten ihn durch Sklaven der Vergehen überführen, die sie ihm vorwarfen, wobei sie hinzufügten, er selbst solle die Sklaven übergeben, durch die er, wie jene behaupteten, im Prozeß besiegt werden könne. Diese Vorgehensweise war den canones und auch den öffentlichen Gesetzen feindlich, da die Statuten der Väter anordnen, dass denjenigen, die die Gesetze des Zeitalters nicht zur Anklage zulassen, das Recht, in einem Rechtsverfahren auszusagen oder irgendetwas zu erreichen, zu verneinen sei. 
  6. Und während man inzwischen darüber verhandelte, was zu tun sei, stellte sich der vorgenannte Papst, um seine Sache zu vertreten, und wurde, als er kam, von der andrängenden Menge seiner Gegner so behandelt, daß viele Presbyter, die bei dieser Gelegenheit mit ihm gekommen waren, durch Mord zu Tode kamen und der inl(ustris) v(ir) com(es) Arigern und die sublimes viri Gudila und Bedulf, die maiores des königlichen Hauses, die Spuren frischer Wunden erblickten, weil er sich zum umhegten Gelände des seligen Apostels Petrus (Alt-Sankt Peter) begeben hatte, von wo er gekommen war.
  7. Nachdem dies so geschehen war und die Dinge durch mancherlei Verwirrung durcheinander gebracht worden waren, begaben wir uns erneut zur herrscherlichen Gerechtigkeit, im Wissen, daß unser Herr durch die Gnade der Gottheit regiert, die ihn selbst ans Steuer Italiens gebracht hat. Seiner Milde legten wir in einer Reihe von Berichten alles so dar, wie es die Sache erforderte, indem wir mitteilten, daß der genannte Papst sogar nach dem Mord, dem er mit seinen Leuten ausgesetzt gewesen war, ermahnt worden sei, ob er gewillt sei, erneut zum Gericht zu gehen, aber durch Bischöfe, die er entsandte, erklärt habe, er habe sich den Aufträgen gefügt, obwohl die canones dies nicht wollten, sondern, während er, um sich zu reinigen, den Gipfel (seiner Stellung) erniedrigte, in wie großen Gefahren er beinahe getötet worden sei. Der Herr und König habe die Amtsgewalt zu tun, was er wolle; er könne derweil nicht gezwungen werden, wenn er sich den canones und Statuten der Gerechtigkeit widersetze.
  8. Darauf antwortete der höchst heitere König auf göttliche Eingebung folgendermaßen: Es sei dem Urteil der Synode überlassen, in einer so bedeutenden Angelegenheit vorzuschreiben, was zu befolgen sei; ihn gehe das nichts an wegen (praeter) der Ehrfurcht vor kirchlichen Angelegenheiten. Er überlasse es der Amtsgewalt der Priester (pontifices), gleichgültig, ob sie die vorgelegte Angelegenheit anhören wollten oder nicht, zu beraten, was sie für nützlicher hielten, wenn nur durch die vorausschauende Fürsorge des Konzils in der römischen Bürgerschaft für alle Christen […] (Lücke im Text)
  9. […] wenn sie auf gerechte Weise angeboten wird, werden die Gebote Gottes erfüllt, auf daß der Lenker Italiens erkenne, daß uns keine andere Anstrengung geblieben ist, außer daß wir die Abweichler mit der Demut unseres Vorsatzes zur Eintracht ermahnen. Da in einer so großen Sache nur eines blieb, woher wir Gott und dem heiligen Willen des Herrschers gehorchen konnten, haben wir den erlauchtesten Senat eingeladen, indem wir ihn durch die Entsendung einer entsprechenden Gesandtschaft mahnten und belehrten: Die Angelegenheiten Gottes seien seinem eigenen Urteil anzuvertrauen, der in der Lage sei, den Körper umzubringen und die Seelen in die Hölle zu schicken, der spricht: „Mein ist die Rache, und ich übe Vergeltung“, vor dem das Gewissen entblößt ist, dem die Geheimnisse nicht verborgen bleiben. Kluge Leute müßten bedenken, wie viel zu Beginn dieser Angelegenheit auf unangemessene und schädliche Art und Weise geschehen sei. Wir eröffneten durch die Vergebung, von der sie sprachen, nicht einen Weg für die Sünden, sondern verschlössen ihn, die wir das Genannte einem größeren Richter vorbehielten, indem wir sie belehrten, weil ihnen Christus durch uns bekannt geworden ist. Es sei nicht die Aufgabe von Schafen, den Anschlägen des Wolfes vorzubeugen, sondern die des Hirten, zumal da in dem genannten Fall viele, die der Irrtum gepackt hatte, sich für berechtigt hielten, ein Urteil zu fällen und Gott zu genügen, und weil unmöglich noch mehr Glieder der Kirche bei dieser Gelegenheit zerstreut werden konnten, sondern eher durch Milde zusammen­gehalten werden mußten, wie uns Paulus, der Lehrer des guten Werkes, gelehrt hatte, indem er sagte, sehr viele seien durch Geduld und Belehrung zu heilen. Wer auch immer angeblich in die Sache und die schweren Sünden verwickelt ist, obwohl keiner frei von einem Vergehen ist, wie der Apostel Johannes bezeugt: „Wenn ich sage, daß ich keine Sünde habe, bin ich ein Lügner“, daß diese dennoch durch den Druck der Menschen eher aufrechterhalten und durch irdische Leidenschaften die göttlichen Urteile außer Kraft gesetzt werden, zumal das, was wir vorausgeschickt haben, unter anderem wegen der Autorität des Sitzes im Wege steht, weil das Verdienst des glückseligen Petrus, seines einstmaligen Inhabers, zum Adel seines Besitzes hinzugekommen ist und den neuen Leitern alten Glanz aus der Mitgift Christi verleiht, der ausruft, durch den Propheten stehe aus der Person Gottes geschrieben: „Genügt meine Hand etwa nicht, die zu vernichten, die geirrt haben?“ Wir wiederholten diese Mahnungen sehr oft, wie es nötig war, daß sie nach dem Streit (habita intentione) auseinandergehen sollten und unsere Tat, die Gott inspiriert hatte gemäß dem Gebot des Königs, nicht zunichte machen, sondern ihr folgen sollten, wie es sich für Söhne der Kirche geziemt, auf daß die Sache nicht durch diese Unterbrechung in der Schwebe hänge und die Nachteile für die Kirche zunähmen. Die Sache verlangte, daß man der Kirche schnell zu Hilfe eilte; uns drängte die Notwendigkeit dieser Schnelligkeit, jene die des Gehorsams, zumal da wir sehen, daß nahezu das gesamte Volk (plebs) unzertrennlich seiner Gemeinschaft angehört hat, für das wir nicht geringe Sorge trugen, daß es nicht in einem Irrtum zu Fall käme. 
  10. Nachdem dies unter der Beschwörung Gottes dargelegt worden ist, beschließen wir, gebunden durch die Erwägung der Notwendigkeiten und der Verpflichtungen (religiones) und durch himmlische Inspiration getrennt, nachdem alles, was zur Sache gehört, erwogen worden ist: Papst Symmachus, der Leiter des apostolischen Stuhls, soll von Vorwürfen dieser Art, die gegen ihn erhoben worden sind, soweit es Menschen angeht, immun und frei sein, weil feststeht, daß trotz der oben genannten, entgegenstehenden Streit­punkte alles dem göttlichen Urteil anheimgestellt worden ist, und er soll dem christlichen Volk ohne irgendeine aus den Vorwürfen resultierende Verpflichtung in allen seinen Kirchen, die zum Recht seines Sitzes gehören, die göttlichen Mysterien überliefern, denn wir befinden, daß er durch die Anklage seiner Gegner wegen der obengenannten Rechtsgründe nicht für schuldig gehalten werden konnte. Daher geben wir ihm gemäß den herrscherlichen Geboten, die unserer Amtsgewalt diese Aufgabe übertragen hat, aus dem Kirchenbesitz zurück, worauf er innerhalb der heiligen Stadt Rom oder außer­halb ein Anrecht hat. Indem wir den ganzen Fall dem Urteil Gottes vorbehalten, ermahnen wir alle, daß sie die heilige Kommunion, wie es die Sache erfordert, von ihm empfangen und sich Gottes und ihrer Seelen erinnern, weil er selbst sowohl ein Liebhaber des Friedens ist als auch der Friede, welcher mahnt: „Ich gebe euch meinen Frieden, ich hinterlasse euch meinen Frieden“, und daß in jeder Bürger­schaft der Friede gestärkt werden müsse, indem er erklärt, daß die Friedfertigen glücklich seien. Wer aus unserer Anweisung etwas nicht annimmt oder glaubt, daß etwas zurückgenommen werden kann – was wir nicht glauben –, der möge sehen, daß er im göttlichen Gericht – denn wir vertrauen auf Gott – für seine Geringschätzung Rechenschaft wird ablegen müssen.
  11. Bezüglich der Kleriker des genannten Papstes, die sich von ihrem Bischof vor einiger Zeit gegen die Vorschriften getrennt und eine Spaltung herbeigeführt haben, haben wir folgendes beschlossen: Ihnen soll, wenn sie ihrem Bischof Genugtuung leisten, Milde erwiesen werden, und sie sollen sich freuen, daß sie in ihre kirchlichen Ämter wiedereingesetzt werden, weil unser Herr und Erlöser sich freut, wenn durch den Irrtum verdorbene Schafe gefunden werden, und als himmlischer Arzt väterliche Freigebigkeit für den verschwenderischen Sohn aufwendet. Kleriker allerdings, die sich nach dieser von uns erlassenen Vorschrift erdreisten, an irgendeinem Gott geweihten Ort in der römischen Kirche Messen zu zelebrieren ohne Zustimmung des Papstes Symmachus, solange er lebt, sollen nach den Statuten der Kirche als Schismatiker bestraft werden. Dies auf wahrhaftige Weise mit Wissen Gottes vorgebracht zu haben, möge uns genügen.
    Es folgen die Unterschriften

Ich, Laurentius, Bischof der Kirche von Mailand, habe diese unsere Satzung, in der wir den ganzen Rechtsfall dem Urteil Gottes übertragen haben, unterschrieben.

Ich, Petrus, Bischof der Kirche von Ravenna, habe diese unsere Satzung, in der wir den ganzen Rechtsfall dem Urteil Gottes übertragen haben, unterschrieben.

Ich, Felix, Bischof der Kirche von Interamna, habe unterschrieben.

(Es folgen 73 weitere Unterschriften von Bischöfen.)