Fragmentum Laurentianum_dt

  1. sog. Fragmentum Laurentianum

… [eine Gesandtschaft), die durch die Bischöfe Cresconius und Germanus an den Kaiser Anastasios geschickt wurde, die sich auf eine so große Autorität der heiligen Schriften stützte, daß derjenige, der sie aufmerksam in Furcht vor Gott las, erkannte, daß ein so verderbliches Schisma zwischen den Kirchen des Orients und Italiens grundlos andauere.

LII: Symmachus amtierte 15 Jahre, sieben Monate und 27 Tage. Mit ihm war Laurentius, ein Presbyter der römischen Kirche, zum Bischof geweiht worden, und Klerus und Volk Roms hatte eine todbringende Zwietracht erfaßt, so daß weder die Erwägung Gottes noch die Furcht vor dem König die Parteien vom Zusammenstoß abhielt. Damals werden beide, also Symmachus und Laurentius, gezwungen, sich an den königlichen Hof zu begeben, um sich dessen Gericht zu stellen. Dort behält Symmachus mit viel Geld die Oberhand. Laurentius wird durch viele Drohungen und Versprechungen gezwungen, die Kirche von Nuceria, einer Stadt in Kampanien, zu lenken.

Nach einigen Jahren jedoch wird Symmachus beim König wegen vieler Vergehen angeklagt. Der König zitiert ihn wegen der Berechnung des Osterfestes, das er nicht mit Gesamtheit gefeiert hatte, an den Hof, um über die Abweichung eines so bedeutenden Festes Rechenschaft abzulegen. Und er ließ ihn bei Ariminum (Rimini) warten. Während er dort mit seinen Klerikern weilt, sieht er bei einem Spaziergang am Meeresstrand in den Morgenstunden Frauen vorbeigehen, mit denen er laut Anklage ein Verbrechen begangen hatte; sie begaben sich auf königlichen Befehl hin an den Hof. Er gab vor zu wissen, was er gesehen hatte, flüchtete mitten in der Nacht, während alle schliefen, mit nur einem Mitwisser, kehrte nach Rom zurück und schloß sich im eingehegten Bereich des seligen Apostels Petrus ein. Darauf wenden sich Presbyter, Diakone und die übrigen Kleriker, die er mit sich geführt hatte, an den König und geben zu Protokoll, daß Symmachus ohne ihr Mitwissen geflohen sei. Durch sie schickt der König an den Senat und an den Klerus Anordnungen über dessen Verurteilung in einer gewissen Hinsicht. Der gesamte römische Klerus klagt ihn an, daß er unter Verstoß gegen den von seinen Vorgängern beachteten Beschluß die Landgüter der Kirche verschleudert habe und sich dadurch mit dem Netz des Bannfluchs gefesselt habe.

Für die Osterzeit aber wird von beinahe allen der vir venerabilis, Bischof Petrus von Altinum, vom König als visitator der römischen Kirche verlangt, und nach dem heiligen Fest kommt in der Stadt Rom nach dem Willen des Senats und des Klerus auf Befehl des Königs eine Synode zusammen, um über dessen Vergehen das Urteil zu fällen. Nur einige Bischöfe und Senatoren arbeiten darauf hin, daß Symmachus sich dem Verhör nicht stelle, indem sie öffentlich zu seiner Verteidigung ausrufen, daß ein römischer Bischof, selbst dann, wenn er tatsächlich so beschaffen sei, wie er angeklagt werde, von niemandem vernommen werden könne. Die erwählteren Bischöfe vertraten sowohl in Anbetracht der Religion (religio) als wegen des königlichen Befehls die Auffassung, daß der Fall einer so bedeutenden und beinahe überall bekannten Angelegenheit unter keinen Umständen ohne Untersuchung eingestellt werden dürfe.

Als die Synode durch diese Meinungsverschiedenheit den Parteien noch mehr Stoff für Zwietracht lieferte, entschied sie schließlich, daß die Anklageschrift (^[MS1]|Comment #[MS 1]]) (libellus), welche die Ankläger des Symmachus einreichen wollten, zu den Akten genommen und ordnungsgemäß verlesen werde. Bald nachdem dies geschehen war, wird derselbe Symmachus durch Bischöfe einbestellt, daß er vor Gericht erscheinen solle. Nachdem jedoch seine Anwesenheit durch Kleriker, die ihm Gehorsam leisteten, verweigert worden war, wird er gemäß den Regeln zum zweiten und zum dritten Mal durch Bischöfe ermahnt, daß er sich dem Verhör der Synode stelle, und er geruht nicht, eine Antwort zu erteilen. Daraufhin ermahnen einige Bischöfe, die sehen, daß sie in der Sache nicht weiterkommen, den Klerus, der sich von der Gemeinschaft mit Symmachus getrennt hatte, ein ums andere Mal, daß er unter Verzicht auf eine Untersuchung zu ihm zurückkehre, Er antwortet, daß er das auf keinen Fall tun könne, bevor er, der so schwerer Vergehen bezichtigt werde, durch eine reguläre Untersuchung entweder freigesprochen werde, falls er unschuldig sei, oder, falls er schuldig sei, seines Priestertums enthoben werde. Doch die Bischöfe ertragen keinen Aufschub; als sie sehen, daß der Eifer der Parteienbildung mehr und mehr zunimmt, beschließen sie, was ihnen für die Person des Symmachus nützlich zu sein scheint, und lassen Rom so in größter Konfusion zurück.

Der erwähltere Teil des Klerus und des Senats, der die Gemeinschaft mit Symmachus gemieden hatte, schickt dem König eine Bittschrift (petitio) für Laurentius, der sich zu dieser Zeit in Ravenna aufhielt, um der Gewalt und Verfolgung des Symmachus auszuweichen, daß er selbst der römischen Kirche vorstehen solle, wo er vorher zum höchsten Priester geweiht worden war, weil es in den canones festgelegt sei, daß ein jeder dort bleiben solle, wo er zuerst als Vorsteher geweiht worden sei, oder, falls er durch irgendwelche Tricks von dort entfernt worden sei, auf jede Weise zurückzurufen sei. So kehrte Laurentius in die Stadt zurück und hatte die römische Kirche ungefähr vier Jahre im Besitz. Welche Bürgerkriege in dieser Zeit geführt worden sind, wie viele Morde begangen wurden, ist in diesem Bericht nicht auszuführen. Als die Parteien in wechselseitiger Uneinigkeit zusammenstoßen und für ihre Sache mehrfach die Unterstützung des Königs anfordern, schickt Symmachus durch den Alexandriner Dioscorus eine Petition an den König; er behauptet, daß ihm großer Eintrag / Nachteil ? geschehe insbesondere wegen der Titelkirchen in der Stadt, die Laurentius in Besitz hatte. Durch diese Eingabe besänftigt, schickt der König Anordnungen an den patricius Festus mit der Ermahnung, daß alle Titelkirchen Symmachus übergeben werden sollten und daß er in Rom nur einen Bischof dulden solle. Als Laurentius dies erfuhr, wollte er nicht, daß die Stadt durch einen dauernden Streit heimgesucht werde, und zog sich aus freiem Willen ohne Zögern auf die Güter des erwähnten Festus zurück; dort hat er in größter Askese das Ende des Lebens erlangt.

Symmachus dagegen, auch wenn er Sieger blieb, entstellte wegen vieler Dinge ein unsittlicher Ruf, vor allem wegen der Frau, die man im Volke Conditaria nannte, aber auch wegen der kirchlichen Ränge, die er für öffentlich gezahltes Geld veräußerte. Aus diesen Gründen blieb die römische Kirche bis zu seinem Tod im Schisma. Er baute und schmückte die Kirche des heiligen Martin beim heiligen Silvester mit dem Geld des vir illustris Palatinus und weihte sie auf dessen Initiative. Er erneuerte auch einige Friedhöfe, vor allem den des heiligen Pancratius, und legte auch einige neue an.

LIII: Hormisda amtierte neun Jahre und 17 Tage. (weitergeführt bis zum Tod des Vigilius)