title: quod per servos de his quae obiciebant se eum loquebantur posse convincere
Sklaven konnten grundsätzlich nur unter Folter befragt werden und sie galten nicht als Zeugen (Kaser, Römisches Zivilrecht, S. 282) im rechtlichen Sinn, wurden jedoch dennoch befragt, da es die Haltung gab, dass die Kenntnis eines Sachverhalts des Sklaven zur Wahrheitsfindung beitragen könne (RE, s.v. tormentum). Die Folterung durfte nur erfolgen, wenn sicher war, dass ein Verbrechen begangen wurde (Dig. XXIX 5,1,24 Ulp.) und wenn es Anzeichen gab, die den Beklagten belasteten (Dig. XLVIII,18,18,2 Paulus). Der Sklave eines beklagten Herrn durfte nicht gegen den Willen des Herrn gefoltert werden, konnte aber von seinem Herrn freiwillig ausgeliefert werden. Eben das kritisieren die Gegner des Symmachus wohl, dass er die Zeugen nicht freiwillig (ipse mancipia traderet) übergeben habe, wenn Ennodius sie im Libellus §44 sagen lässt, dass auch Jesus Sklaven als Zeugen gegen ihn gehabt habe, wie auch Paulus und Petrus. Die Bischöfe, die Symmachus’ Freisspruch unterstützt haben, konnten nichts desto trotz darauf verweisen, dass Sklaven rechtlich nicht als Zeugen gelten, zumal die Aussage von Sklaven ohne Folter im römischen Recht nicht vorgesehen war. In Libellus §87 behauptet Ennodius, dass der Herrscher eine Aussage eines Sklave, der gefoltert wurde, nicht zulasse und in Libellus §84, dass Theoderich angeordnet habe, dass Symmachus dem visitator seine Sklaven übergeben solle, allerdings nicht, damit sie gefoltert würden, sondern um sie für den Prozess der Synode aufzubewahren. Wenn das stimmt, dass Theoderich keine Folterung wollte und Symmachus seine Sklaven übergeben sollte, scheint es so, dass Theoderich verhindern wollte, dass die Sklaven in die Hände der Gegner des Papstes fielen und sie dadurch dennoch gefoltert worden wären.
Caspar hingegen deutet die Stelle im Libellus §84 anders. Er interpretiert den Auftrag des Theoderich für den visitator, die Sklaven des Papstes abzuholen, so, dass Theoderich gewollt habe, dass sie im Rahmen des Prozesses befragt werden.