Vierte Anweisung (praeceptio) des Königs, die an die Synode geschickt wurde
- König Fl(avius) Theodericus an alle Bischöfe, die zur Synode geladen worden sind
Wie hätte unsere vorausschauende Fürsorge besser für den Frieden der römischen Kirche sorgen können, der durch die vor euren Augen liegende Verwirrung gestört ist, weil Bischof Symmachus durch gerichtliche Klagen belangt worden ist, als indem sie gemäß der Petition von Senat und Klerus den Rechtsfall an die aus verschiedenen Provinzen zusammenzurufenden Vorsteher überwies und diese über das Handeln einer heiligen Person ein Konzil das Urteil fällen ließ. Die Orakel, die wir dem ganzen Konzil geschickt haben, liegen seit langem vor aller Augen und stimmen mit unserem Gewissen überein; durch sie haben wir dieses Recht allein aus Liebe zur Integrität den aufgebotenen Bischöfen anvertraut, auf daß er durch die Billigkeit eines Synodalurteils sich entweder des Freispruchs wegen seiner Unschuld erfreue oder verurteilt wegen der Vorwürfe der Schuld unterworfen sei. - Wer hätte zweifeln können, daß in einer so bedeutenden Angelegenheit nach solchen Anordnungen ein Ende zu geben sei? Wer hätte geglaubt, daß aus einem so zahlreichen Konzil eher die Unsicherheit der Verwirrung entstehen würde? Was hat es genützt, daß wir euch, unbesorgt um den langen Weg, diese Angelegenheit anvertraut haben?Wozu ist der Brauch so vieler Kirchen durch die Abwesenheit der Priester suspendiert worden? Welche Hoffnung wird noch bleiben, wenn man bei einem so großen Ergebnis keine Übereinkunft erlangen kann? Die bisherigen Verhandlungen genügen. Es reicht, wenn man sie sich allein zu dem Zweck ins Gedächtnis ruft, daß sie aufhören. Die Erinnerung an Vergangenes ist dann gut, wenn sie dem folgt, was missfällt, und es durch die Sorge des Tadels verbessert. Jetzt wenigstens, da sich einige entfernen und die Angelegenheit auf die Urteile einer zweiten Versammlung verschoben worden ist, werdet ihr kommen, des Glaubens wegen, der Unschuld wegen, der Billigkeit wegen einmütig, nachdem jeder andere Eifer entfernt worden ist, mit dem die Unbescholtenheit nicht übereinstimmt. Dies leistet für unsere Bitte, dies für die Liebe zur Religion, dies für die Ruhe der römischen Bürgerschaft, auf daß ihr mit priesterlicher Abwägung durch den übertragenen Vorsatz (proposito delegato) der Angelegenheit ohne Streit ein Ende setzt, wissend, daß eurer Prüfung das Urteil Gottes folgen wird.
- Bedenkt, daß Uneinigkeit die Mutter der Verwirrung ist und daß so, wie schwankende Angelegenheiten durch Konsens befestigt werden, fest gefügte durch Dissens aufgelöst werden. Werden von euch etwa Dinge verlangt, die eurem Gewissen Mühe bereiten oder beschwerlich fallen oder gar eurem Vorsatz feindlich sind? Die Kirche verlangt von ihren Vorstehern Frieden und erwartet von denjenigen, deren Sorge wegen des Bekenntnisses der Religion (per religionis professionem) der Gerechtigkeit besonders zugeneigt sein muss, das Ende der Tumulte. Eure Absicht ist es, die Gerechtigkeit zu bewahren. Im Prozeß genießt ihr Freiheit, nachdem alle Vorwände entfernt worden sind. Untersucht so mit integrem Urteil den Fall der Anklagen, die eurem Urteil vorgelegt worden sind, sobald parteiliche Streitigkeiten, die Liebe zum Hinausschieben und jede Zweideutigkeit der Konfusion entfernt sind, zumal unsere Orakel euch aus Ehrfurcht vor der Religion (pro religionis reverentia) und in Erwägung der Gerechtigkeit die Vollmacht übertragen, daß ihr und Gott so, wie in dieser Angelegenheit euer Wille zu untersuchen und eure Sorge für die Wahrheit beschaffen ist – zumal sich alle Personen dort befinden, durch deren Hilfe die Glaubwürdigkeit der Dinge erwiesen werden kann – wißt, was ihr in dem Rechtsfall selbst urteilen müßt, damit ihr auf jeden Fall dem Klerus, dem Senat und dem römischen Volk nach dem Urteil den Frieden gebt, auf daß keine Unruhe und keine Zwietracht in der Bürgerschaft bleibt. Wenn ihr aber wollt, daß die Angelegenheit, die euch übertragen worden ist, ohne Diskussion durchgeführt werde, dann sollt ihr und Gott wissen, wie ihr verfügt, wenn nur dem Klerus, Senat und Volk von Rom durch eure Verfügung der Friede wiederhergestellt werde. Vor Gott und den Menschen haben wir unser Gewissen, wie es sich ziemt, gereinigt, indem wir alles eurem Urteil anvertrauen. Ihr möget lediglich anzeigen, daß die Angelegenheit durch eine gerechte Verfügung beendet und den Uneinigen die Einheit zurückgegeben worden ist. Denn es ist unerträglich – und die Liebe zur königlichen Stadt, die uns bindet, gestattet diese Vernachlässigung nicht –, daß, nachdem alles durch Gottes Fügung befriedet worden ist, allein Rom seine Ruhe nicht hat, die wir gegenüber äußeren Feinden genießen, weil die himmlische Gunst uns verteidigt. Denn es ist ein Kontrast, der Scham und Erstaunen verursacht, daß der römische Staat (Romanus status) an der Grenze zu den Völkern (gentes) in Ruhe regiert, mitten in der Stadt aber durcheinander gebracht wird, so daß in der Burg von Latium jener geordnete Rechtszustand (civilitas) vermißt wird, der in der Nähe der Feinde sicher ist.
- Und damit es nicht so aussieht, als hätten wir etwas vergessen: Da ihr die Anwesenheit des Bischofs Symmachus beim Prozeß für nötig gehalten habt, haben wir euch aus unserer Gegenwart (de praesenti) die viri sublimes Gudila und Bedeulf, maiores unseres Hauses, geschickt zusammen mit dem vir inlustris et comes Arigern, damit kein Zweifel aufkommt. Auf unseren Befehl hin werden sie dem genannten Bischof Genugtuung leisten und Eide schwören, wie er es für richtig halten wird: Eure Verfügung wird genügen, daß er zum Konzil geladen ohne Angst vor Unruhe und Belästigung sicher erscheint.
Und mit anderer Hand:
Betet für uns, heilige Herren und verehrungswürdige Väter.
Gegeben zu Ravenna am sechsten Tag vor den Kalenden des Septembers, als der obengenannte glücklich als König herrschte und Rufius Avienus Faustus, v(ir) c(larissimus), c(on)s(ul) war. (= 27. August des Jahres 501 oder 502)