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title: ecclesiastica disciplina

Vermutlich denkt Symmachus hierbei an die Synode von Serdika, die dem römischen Bischofsstuhl das Jurisdiktionsprimat zuerkennt (Girardet, Kaisergericht und Bischofsgericht, S. 128). Daraus könnte Symmachus ableiten, dass der römische Bischof auch seine Zustimmung zu jeglichen Synoden in seinem Patriarchat zustimmen muss. In Palmsynode 502 §16 handelt es sich vermutlich ebenfalls um die Synode von Serdika, die als Zeuge dafür angeführt wird, dass der Bischof von Rom die Palmsynode hätte einberufen müssen. Dort heißt es, dass die Bischöfe Norditaliens bei Theoderich vorstellig geworden seien, um darauf hinzuweisen, dass Symmachus selbst die Synode hätte einberufen müssen. Das führten sie zurück auf die Petrusnachfolge des Bischofs von Rom und auf die „verehrungswürdigen Konzilien“.