praeceptio_III_dt

König Theoderich an die heiligen Herren und ehrwürdigen Väter Laurentius, Marcellianus und Petrus und an alle Bischöfe, die in der Stadt residieren

Ihr habt in Übereinstimmung mit dem Vorsatz gehandelt, indem ihr eher uns wegen eurer zwei­ten Rückkehr konsultiert, als das anberaumte Konzil in Nachahmung fremder Vollmacht zu verlassen, auf daß nicht, wenn alle auseinandergehen, durch die offenkundige Verfügung eines verlassenen Konzils eine größere Menge in aufrührerischer Bewegung die königliche Stadt erschüttere. Aber wir wünschten nicht, daß eine Angelegenheit, die der Prüfung durch eure heilige Versammlung übertragen worden ist, durch diese Verzögerung in die Länge gezogen werde und die Sinne der Allgemeinheit durch ein Vorurteil noch drückender in der Schwebe gehalten werden, da weder das Hinauszögern eines Urteils zur Ruhe der Stadt noch ein Urteil der Zwietracht zum prie­ster­lichen Vorsatz passen kann. Da die entstandene Verwirrung und der Weggang der übrigen übel aufgenommen wurde, die wegen der Unruhe, die durch Zufall oder die Schuld einiger entsteht, die bereits begonnene Urteilsfindung verlassen haben, wenn sie aber bedacht hätten, was sich geziemt, eher nach eurem Beispiel in der Stadt residierten, in der Erwartung, daß unsere vorausschauende Fürsorge ein Heilmittel für das, was dort geschehen ist, verfügen werde –, da unser Denken sich auf vielen Wege ausbreitet, wendet sich die Sorge folgendem Weg des Rates zu,
daß wir verfügen, am 1. September solle sich dieselbe Anzahl von Priestern versammeln, die früher einberufen worden ist. ^cdfc86
Daher ziemt es sich, daß eure Heiligkeit die Anwesenheit der Übrigen ohne Beschwerde erwarte, auf daß der von allen begonnene Rechtsfall von allen zu Ende gebracht werde, nachdem der Tumult beendet und die Uneinigkeit beseitigt worden ist. Denn ein Konzil nach Ravenna einzuberufen, wie ihr es erhofft, hielten wir nicht für tunlich, da uns die Mühe der einen und das Alter der anderen bewegt. Allerdings sind wir bereit, in dem Fall, daß das Konzilsgericht bei der zweiten Sitzung dem Rechtsfall ein Ende setzt, gemäß eurem Wunsch, mit dem ihr unsere Anwesenheit fordert, unsere Geschäfte hinter der Liebe zur Ruhe Roms zurückzusetzen und mit Gottes Willen nach Rom zu kommen, auf daß in unserer Anwesenheit ein so großer Rechtsfall ohne Verwirrung und Uneinigkeit in Furcht vor Gott eine Ende finde, so daß die königliche Stadt nicht länger durch den Sturm der Unruhen bedrängt wird, sondern durch die Billigkeit eures Urteils zur Ruhe zurückkehrt. Die Verzögerung möge euch nicht beschwerlich erscheinen. Es ist die Pflicht eurer Voraussicht zu ermessen, ob es angemessen ist oder in der Ruhe unserer Zeiten hingenommen werden kann, daß die römische Gemeinde in diesem Streit ihre Kirche verliert, nachdem sich das Konzil ohne irgendeinen Urteilsspruch im Ungewissen aufgelöst hat.
Und mit anderer Hand:
Betet für mich, ihr Herrn und verehrungswürdigen Väter!
Gegeben am sechsten Tag vor den Iden des August, als der oben genannte als König glücklich herrschte und Rufius Magnus Faustus Avienus, v(ir) c(larissimus)consul war. (= 8. August des Jahres 501 oder 502)
Bericht des Senates und des Bischofs Marcellinus mit den übrigen an den König (?).