Avitus_Ep_34_dt

  1. Brief des Bischofs Avitus von Vienne an die Senatoren Faustus und Symmachus (Ep. 34 Peiper)

Bischof Avitus an Faustus und Symmachus, Senatoren der Stadt.

Früher war ein solcher Zustand der Dinge wünschenswert, daß wir selbst durch uns die dem Erdkreis verehrungswürdige Stadt aufsuchten, um menschliche und göttliche Pflichten zu erfüllen. Aber weil das schon lange aufgrund der Natur der Umstände nicht mehr geschehen kann, wollten wir, was zuzugeben ist, mit dieser Sicherheit herankommen, daß eure Fülle durch den Bericht der versammelten Bischöfe Galliens erkenne, was man in einer Sache, die alle angeht, erbitten muß. Aber da uns der durch die festen Grenzen der Königreiche (regna) bestimmte Amtsbereich (provincia) auch diesen Wunsch zu erfüllen versagt, verlange ich als erstes mit fußfälliger Bitte, daß diese Seite bei eurem hochberühmten Stand keinerlei Überdruß errege, als sei sie von einem geschickt worden. Denn ich habe es übernommen, von allen meinen Gallischen Brüdern nicht weniger durch Aufträge als durch Briefe dazu beauftragt, das, worum wir alle euch angehen, allein zu unterbreiten.
Als wir wegen der Sache der römischen Kirche sehr besorgt und in Angst waren, in der Meinung, daß unser Stand im angeklagten Haupt schwanke, die wir alle durch eine Anklage durchbohrt worden wären, wenn sie den Stand des Ersten verschüttet hätte. Unserer Sorge wurde die Form des priesterlichen Beschlusses (sacerdotale decretum) durch Abschriften aus Italien (ab Italia exemplaribus) überbracht, welchen die in der Stadt versammelten Bischöfe Italiens über den Papst gefaßt hatten. Wenngleich die Zustimmung des zahlreichen und verehrungswürdigen Konzils dieser Verordnung zur Befolgung verhelfen möge, begreifen wir doch, daß der heilige Papst Symmachus, wenn er zuerst in der Welt angeklagt worden wäre, den Trost dieser Mitpriester eher hätte herbeiholen als erhalten müssen. Denn wie uns der Richter des Himmels befiehlt den irdischen Gewalten untertan zu sein, indem er lehrt, daß wir bei jeder Anklage vor den Königen und Fürsten stehen werden, so ist nicht leicht einzusehen, mit welcher Begründung oder welchem Recht der Höhere von den Niedrigeren gerichtet wird. Denn wenn der Apostel in seinem berühmten Gebot ausruft, daß man eine Anklage nicht einmal gegen einen Presbyter annehmen dürfe, was soll man darüber denken, was Anklagen gegen die Führung (principatus) der gesamten Kirche gestattet ist? Die ehrwürdige Synode hat das in ihrer lobenswerten Verordnung bedacht und daher eine Sache, die sie – mit Ehrerbietung vor ihr sei es gesagt – beinahe unüberlegt zur Untersuchung angenommen hatte, auf sichere Weise der göttlichen Untersuchung überlassen; dabei hat sie immerhin darauf hingewiesen, soweit das in Kürze möglich war, daß weder ihr noch dem hochberühmten König Theoderich etwas von dem, was man dem Papst vorgeworfen haben soll, als erwiesen gegolten habe.

Nachdem dies erkannt ist, beschwöre ich als christlicher Bischof euch als römische Senatoren, wenn eure Zeiten durch das Geschenk der Gottheit, die ihr verehrt, das gewünschte Gedeihen erlangen, wenn die Würde, durch die ihr auf dem ganzen Erdkreis in Blüte steht, einer wankenden Welt den Anblick des römischen Namens erhält, daß bei eurem Anblick der Stand der Kirche nicht kleiner sei als derjenige des Staates (res publica). 

Was euch Gott zu vermögen gewährt hat, das möge auch uns nutzen: Liebt nicht weniger für eure Kirche den Sitz des Petrus als in der Stadt (civitas) den Gipfel der Welt. Denn nicht allein das ist zu bedenken, was in Rom geschieht: Auch in bei den übrigen Priestern kann es, wenn dies einmal ins Wanken geraten sollte, zu Veränderungen kommen. Und wenn der Papst der Stadt in Zweifel gezogen wird, dann sehen wir das Amt des Bischofs (episcopatus), nicht den Bischof, wanken. Ihr wißt gut, durch welche Stürme der Häresie wir, als wenn die Winde von allen Seiten bliesen, auf dem Hinterdeck des Glaubens geführt werden. Wenn ihr mit uns Gefahren dieser Art fürchtet, dann nützt es, daß ihr euren Steuermann durch geteilte Mühe schützt. Wie aber wird sonst die Strafe ausfallen, wenn die Seeleute ohne ihren Meister sind? Man weicht nicht ohne Gefahr für sie jener Gefahr. Wer der Herde des Herrn vorsteht, möge die Rechenschaft leisten, durch die er die ihm übertragene Fürsorge durch die Verwaltung der Schafe erweist. Im übrigen ist nicht die Aufgabe der Herde, den eigenen Hirten in Furcht zu versetzen, sondern die des Richters. Darum gebt uns die Eintracht mit der Führung (principalis concordia) wieder, wenn sie denn noch nicht wiederhergestellt ist. Denn wir haben eurem Klienten, den verehrungswürdigen Presbyter Symmachus, deswegen die Mühe dieser Anstrengung aufgetragen, damit er im Orakel eurer Briefe durch die Meldung des wiederhergestellten Friedens unserer Bitte zum Erfolg verhelfe.