kom_rel_11

title: Voluimus quod  restabat pacem iuxta praeceptum et voluntatem vestram reddere civitati

Im Absatz 12 rechtfertigen sich die Bischöfe, dass sie dem Wunsch und der Forderung Theoderichs, mit der Synode für Ruhe und Frieden zu sorgen.
Mit praeceptum ist das insgesamt vierte gemeint, das im Zusammenhang mit der Palmsynode von Theoderich in die Synode geschrieben wurde. In diesem werden die Bischöfen an drei Stellen dazu ermahnt, dafür zu sorgen, dass in der Bürgerschaft wieder Ruhe herrscht: Praeceptio IV §5, sie werden daran erinnert, dass die Kirche von ihren Vorstehern erwartet, dass sie sich für Frieden einsetzen und dass sie Sorge für die Gerechtigkeit trügen und dem Aufruhr daher ein Ende setzen sollen Praeceptio IV §6. Die Vorschrift sieht auch die Möglichkeit vor, dass sie kein Urteil fällen. Die Voraussetzung dafür sei jedoch, 

dass sie im Volk und dem Senat wieder für Frieden sorgen: Praeceptio IV §6

Die Bischöfe bekennen, dass sie die Vorschrift des Theoderich umsetzen und für Frieden sorgen wollten. Allerdings steht in der Praeceptio IV zunächst, dass sie den geforderten Frieden dadurch herstellen werden, indem sie eine Untersuchung durchführen und dann über Symmachus ein Urteil fällen: Praeceptio IV §4. Diesem Auftrag, ein Urteil zu fällen, kommen die Bischöfe jedoch, wie sie selbst weiter oben erklären, nicht nach. Da Symmachus trotz viermaliger Aufforderung nicht zum Konzil erscheine, könnten sie kein Urteil fällen: Relatio §9, da sie ihn auch nicht wegen contumacia in Abwesenheit verurteilen können und es darüber hinaus noch nie den Fall gegeben habe, dass über einen Bischof von Rom ohne seine Zustimmung abwesend ein Urteil gefällt wurde: Relatio §10. S. zu diesen beiden Stellen auch kom_rel_4bkom_rel_10 und kom_rel_10a.