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title: Quarta

Das Protokoll selbst hat vermutlich mit der Datierung und nicht mit einer Überschrift begonnen. Diese wurde vermutlich vom Herausgeber der jeweiligen Sammlung eingefügt, in welche das Protokoll aufgenommen wurde. So ist der Titel der sogenannten Palmsynode in den Handschriften nicht einheitlich: ABFT, mit leichter Abwandlung bei incipit: incipit constitutiones episcoporum. E: constitutum synodale de papae symmachi absolutione, C: incipit decretum papae symmachi capitulum primum id est constitutum synodale de absolutione papae symmachi, D: incipit concilium romae palmaris, M: incipit synodus in qua papa symmachus accusatus est et innocuus (sic!) est repertus, A, H, D und M haben zusätzlich: quarta synodus habita romae palmaris A *am Rand, bei H und D steht es hinter *novembrium* und bei M hinter repertus. Mommsen deutet das quarta aus der Überschrift so, dass es die letzte von vier Sitzungen innerhalb einer Synode benennt. Diese Folgerung widerspricht jedoch dem Inhalt des Protokolls, in dem nur drei Sitzungen genannt werden. Im Folgenden wird die Zählung Mommsens nachvollzogen und diskutiert.

Die Zählung Mommsen, MGH. AA 12 p. 417, ist:

  1. Synode/Sitzung: Mommsen meint, dass die Anwesenheit der oberitalienischen Bischöfe in Ravenna und deren Gespräch mit Theoderich Palmsynode 502 §16 bereits im Rahmen einer ersten Synode stattgefunden habe, wo die Bischöfe von Oberitalien mit dem König darüber verhandelt hätten, ob es zulässig sei, ein Konzil ohne Einberufung durch den Papst abzuhalten, und das die Bischöfe ohne eine Entscheidung verlassen hätten (MGH. AA 12 p. 417, 2.). Indiz für seine Vermutung war vielleicht das Wort consulimus in der Palmsynode §15
  2. Synode/Sitzung: Mommsen zählt als zweite Synode diejenige, zu der die Bischöfe in Rom zusammengekommen sind. Im Protokoll der Palmsynode findet sich keine Nummerierung der darin zusammengefassten einzelnen Sitzungen. Zu der Sitzung in Rom steht folgendes Palmsynode 502 §17 : die Bischöfe seien aus allen Provinzen in Rom angekommen und haben sich in der Basilica Julia versammelt. Der Papst sei ebenfalls dorthin gekommen, habe der Synode seine Zustimmung gegeben und die Forderungen gestellt, dass er wieder in seine Rechte eingesetzt werde und dass der visitator aus der Synode verwiesen werden solle. Mommsen untermauert seine Zählung mit einer Stelle aus der Relatio in der es heißt, dass die Bischöfe Gesandte aus der 2. Synode (secunda synhodo) viermal zum Papst geschickt hätten, um ihn dazu zu bringen, sich der Synode zu stellen. Mommsen meint also, dass mit secunda synhodo die Synode in der Basilica Julia gemeint ist (MGH. AA 12 p. 417, 4. ). Im Folgenden soll gezeigt werden, warum mit secunda synhodo nach der Aussage der Quellen nicht die Synode von der Stelle in der Palmsynode 502 § 17 (s.o.) gemeint sein kann. Dabei ist die Frage wesentlich, warum überhaupt auf eine secunda synhodo verwiesen wird, bzw. was die Gründe für diese zweite Synode gewesen sind. Die Erzählung in der Palmsynode-502 §18 legt die Antwort nahe: Die Bischöfe empfanden die Forderung des Symmachus als würdig, wollten sich aber bei Theoderich absichern. (s. Kom. Palm. 8 ) Dieses Warten auf die Antwort des Theoderich kann plausiblerweise als ein Grund für die Unterbrechung der Synode gelten. Theoderich verneint die Forderung des Symmachus und macht die Auseinandersetzung des Papstes mit seinen Gegnern zur Voraussetzung einer etwaigen Wiedereinsetzung, was Symmachus wiederum abehnt: Palmsynode-502 §18.2 Die Forderung des Theoderich, dass sich Symmachus dem Prozess stellen soll und Symmachus‘ strikte Weigerung bildeten die Voraussetzung für das Dilemma, in dem sich die Bischöfe nun befanden und das den Fortgang der Synode in Frage stellte. Hatte Symmachus beim ersten Zusammentreffen in der Basilica Julia der Versammlung noch seinen Segen gegeben, so kam seine Weigerung, sich den Anklagen gegen ihn zu stellen und die Synode zu besuchen, einer Verurteilung der Synode durch den Papst gleich. Die erhaltene Korrespondenz während der Unterbrechung der Synode zwischen dem König und den Bischöfen gibt einen lebhaften Eindruck von der Verunsicherung der Bischöfe und davon, wie unklar es schien, ob die begonnene Synode fortgesetzt wird.
    Dieser Zustand kann erklären, warum in dem schriftlichen Austausch zwischen König und Bischöfen der Ausdruck secundus für eine Synode gewählt wurde, die in der Zukunft lag und auf der eine Lösung für die konflikthafte Situation gesucht werden sollte. So ist in der Praeceptio III vom 8. August, die Theoderich an die Synode geschickt hat, von einem secundo conventu die Rede, der für den 1. September anberaumt wurde. Es scheint mehr als plausibel, dass diese „zweite Versammlung“ die Synode, die in der Basilica Julia angefangen hatte, wieder aufnehmen sollte.
    Mommsen hat die Bezeichnung einer ‚zweiten Versammlung‘, die seiner Annahme, dass die Versammlung in der Basilica Julia die zweite Synode war, widerspricht, so erklärt, dass der König diese Sitzung deswegen als zweite bezeichnet habe – nach Mommsens Rechnung hätte das die dritte sein müssen – da bei der ersten Sitzung, von der Mommsen meint, dass sie in Ravenna bei Theoderich stattgefunden habe, nichts Wesentliches entschieden worden sei (MGH. AA 12, p. 417, 5). Jedoch wird auch in der Praeceptio IV §5 vom 28. August auf eine künftige, eine ‚zweite‘ Versammlung verwiesen, womit ebenfalls die des 1. Septembers gemeint sein muss. Insofern erscheint es folgerichtig, dass auch die Relatio, die auf den Inhalt der Praeceptio vom 28. August eingeht, mit der ‚zweiten Synhode‘ die für den 1. September anberaumte Synodensitzung meint. DieThese, dass mit der ‚zweiten Synode‘ die vom 1. September gemeint ist, wird auch durch eine andere Stelle in der Relatio gestützt, in der die Bischöfe Symmachus sagen lassen, dass er zur ersten Synode in Rom gekommen sei und dort seine Forderungen gestellt habe, die ihm nicht gewährt worden seien. Als er das nächste mal (deinde cum venirem) auf die Sitzung habe kommen wollen, sei er und der Klerus angegriffen worden, weshalb er sich nun weigere, ein weiteres mal zum Prozess zu kommen. Mit deinde cum venirem muss sinnvollerweise der Gang zu einer anderen Synodensitzung gemeint sein als der, von der er sagte, dass er zu ihr eilte, als sich die Bischöfe das erste mal in Rom getroffen hatten (primum ad conventum…properavi). Plausiblerweise war das die nächste Sitzung, die nach der langen Unterbrechung am 1. September zusammenkam.
    Die Aussage der Relatio von einem zweimaligen Weg des Symmachus zu der Synode widerspricht einer weiteren Annahme Mommsens, der schreibt, dass Symmachus bei seinem Vorhaben, zu der Synode in der Basilica Julia (primum ad conventum…properavi) zu kommen, wegen der Aufstände in der Stadt davon abgekommen sei und danach trotz viermaliger Aufforderung nicht habe kommen wollen (MGH. AA 12, p. 417, 5). Mommsen ordnet den fehlgeschlagenen Versuch des Symmachus, auf die Synode zu kommen, insofern konsequent der Sitzung in der Basilica Julia zu, als er die Wendung ex synhodo secunda in der Relatio so deutet, dass damit die Synode in der Basilica Julia gemeint ist, die er aus bereits angeführten Gründen für die zweite und nicht die erste Synode hält. Mommsen geht jedoch nicht auf die Frage ein, bei welcher Synode denn Symmachus aufgetreten ist, um seine Ansprüche zu formulieren. Unabhängig davon legt auch die Reihenfolge der Erzählung in der Palmsynode nahe, dass das Scheitern des Synodenbesuchs des Symmachus sich nur auf die Synode vom 1. September bezogen haben kann: Als laut der Palmsynode-502 §19die Synode sich in der Hierusalem basilica Sessoriani palatii versammelt hat, wurde von den Gegnern des Symmachus die Verlesung eines libellus gefordert, der Anklageschrift. Im Protokoll heißt es nun, dass Symmachus zu der Synode aufgebrochen sei und dort in einen Tumult geraten sei, während dort noch über die Verlesung des libellus verhandelt worden sei: Palmsynode-502 §20. Das legt die Vermutung nahe, dass es sich bei deinde cum venirem in der Relatio um die Synode am 1. September handelt. Es gibt aber noch ein weiteres Indiz für diese Zuordnung: In der Praeceptio IV §7 hat Theoderich angekündigt, dass er seine hohen Beamten als Geleitschutz für Symmachus schicken wollte, damit er sicher zu der Synode kommen könne, die am 1. September zusammtreten sollte. Wenn sich Symmachus mit der Aussage: ‚deinde cum venirem‘ also auf die Synode bezieht, die am 1. September beginnen sollte, bleibt die berechtigte Frage, wie er trotz des versprochenen Geleitschutzes angegriffen worden war. Eine Erklärung ist, dass die hohen Beamten Theoderichs, die in der Praeceptio IV vom 28. August angekündigt worden waren, noch nicht zum ersten Sitzungstag am 1. September angekommen waren und Symmachus ohne eine Einladung abzuwarten, ohne Geleitschutz zur Versammlung in der Hierusalem basilica Sessoriani palatii gegangen war. Laut Palmsynode-502 §20 waren die Goten jedoch schon in Rom angekommen, da sie den verletzten Symmachus sahen, als er verletzt von seinem gescheiterten Versuch, die Synode zu betreten nach St. Peter, sein Domizil zurückgekommen war.
  3. Synode/Sitzung: sie hat nach Mommsen am 1. September stattgefunden, wobei er anführt, dass diese Sitzung am Rand der Handschrift A der Relatio als dritte bezeichnet wurde: tertia synhodus habita romae (MGH. AA 12, p. 422, Z. 17, neben der Überschrift am Rand), MGH. AA 12, p. 417, 7.
  4. Synode: letzte Sitzung am 23. Oktober 501, von der er glaubt, dass sie deswegen palmaris genannt wurde, da sie nach den drei unterbrochenen Synoden ein Urteil hervorbrachte. MGH. AA 12, p. 417, 10.

Gegen die Vermutung Mommsens, dass Theoderich zu der Besprechung mit den oberitalischen Bischöfen eigens eine Synode einberufen hat, lässt sich einwenden, dass Theoderich oder auch römische Kaiser sich mit Bischöfen getroffen und ihnen Anweisungen gegeben haben, ohne dass das gleichbedeutend mit der Einberufung einer Synode gewesen ist.

So hat Theoderich etwa nach der Doppelwahl 498 ohne Synode entschieden, wer der rechtmäßige Papst ist:

Im FL 1r steht, dass beide gewählten Bischöfe gezwungen worden seien, zum König an den Hof zu gehen und der Liber pont.schreibt, dass beide beschlossen hätten, wegen des Streits darüber, wer der rechtmäßige Papst sei, nach Ravenna zu gehen. Davor, bei der Doppelwahl des Bonifatius und Eulalius (418) hat Kaiser Honorius ebenfalls ohne Synode darüber entschieden, wer der rechtmäßige Papst ist, vgl. Komm. Palm 8.
Bleibt noch ein Einwand gegen Mommsens These, dass quarta die letzte Sitzung der Synode meint, in der es um die Anklagen gegen Symmachus gehen sollte: Warum sollte ein Ergebnisprotokoll, das den Verlauf aller Sitzungen wiedergibt und selbst der Ereignisse zwischen den Sitzungen, im Titel nur die letzte, nach Mommsen die ‚vierte‘ Sitzung haben?

Daher wird hier folgende Erklärung für das quarta vorgeschlagen: quarta bezieht sich auf die Anzahl aller Bischofsversammlungen, die unter Symmachus in Rom stattgefunden haben. Bei einer Zählung aus der Retroperspektive scheint es plausibel, dass sie von der während des Prozesses um Symmachus abweicht. Die Synode von 499, die in dem Austausch zwischen Theoderich und den Bischöfen während des Prozesses um Symmachus nicht von Bedeutung ist, wird bei einer Zählung aller unter Symmachus stattgefundenen Synoden die erste. Die sogenannte Palmsynode wurde aufgrund der unterschiedlichen Bedeutung, die jede der einzelnen Teile (s.o) hatte, auch einzeln gezählt: die erste konstituierende wird in einer Gesamtbilanz aller Synoden unter Symmachus die zweite, dementsprechend die Sitzung am 1. September die dritte und die am 23. Oktober, als beschlossen wurde, dass die Synode kein Urteil über Symmachus fällen kann, die vierte. Diese Zählweise ist in sich nicht konsequent und muss aus der jeweiligen Perspektive desjenigen, der zählt, betrachtet werden. Sie unterscheidet zwischen Synoden mit einem eigenen Thema, wie der von 499, und solchen, die sich in unterschiedliche, in sich bedeutungsvolle Einzelsitzungen aufgeteilt haben.