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quod non cum universitate celebraverat

Nach Mommsen, Chron.-min. 1, 505, war der Papst an keine Ostertafel rechtlich gebunden. Selbst der 84-jährige Cyclus sei für ihn nur ein Hilfsmittel gewesen, dessen er sich bedienen konnte oder auch nicht. Zum Osterfest siehe auch: Komm. Fragm. Laurent. 5, Komm. Relatio 4b, Komm. Palm. 10, Komm. Palm. 7a, Komm. Palm. 2e.