praeceptio_1.Okt_dt

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Vorschrift (praeceptio) des Königs

König Fl(avius) Theodericus an alle Bischöfe, die zur Synode geladen wurden.

Es hätte sich für eure Glückseligkeit geziemt, die ent­standene Angelegenheit in Erwägung der Ehrfurcht vor Gott zu beenden, auf daß die entstandene Verwirrung durch eure Verfügung aus einer so großen Bürgerschaft hätte entfernt werden können, zumal da wir in früheren Verlautbarungen befohlen haben, daß ihr den genannten Rechtsstreit so beenden müßt, wie es eurem Urteil richtig erscheint, wenn nur, nachdem die Sache durch eine gerechte Verfügung beendet ist, die Abweichler der Einheit und Eintracht zurückgegeben werden, und wir wundern uns darüber, erneut konsultiert worden zu sein, da wir, wenn wir früher im Prozeß aus unserer Gegen­wart (de praesenti) ein Urteil in der Angelegenheit hätten sprechen wollen, nach Beratung mit unseren Edlen (proceres) zur Wahrheitsfindung mit Gottes Unterstützung einen Weg der Gerechtigkeit hätten finden können, der wohl weder dem gegenwärtigen Zeitalter noch der Zukunft missfallen hätte. 

Aber weil wir meinten, es sei nicht unsere Aufgabe, in kirchlichen Angelegenheiten etwas zu befinden, und euch deswegen aus den verschiedenen Provinzen aufbieten ließen, auf daß der ganze strittige Rechtsfall durch eure Verfügung in der Furcht vor dem göttlichen Urteil vorübergehe und unserer Stadt mit Gottes Gunst durch euch der erwünsch­te Friede wiedergegeben werde. 

Jetzt aber teilen wir euch dasselbe, was wir vor langer Zeit in eurer Gegenwart mitgeteilt haben, durch Orakel mit, indem wir uns vor Gott und den Menschen (von Schuld) reinigen, daß ihr die Sache Gottes, die wir eurer Versammlung auf Anraten des erlauchtesten Senats, der Frieden für den Klerus erhofft, übertragen haben, wie es euch richtig erscheint, ordnet; ihr sollt nicht von mir eine Prozeßformel (forma iudicii) erwarten, sondern verfügen, wie ihr wollt. Fällt ein Urteil, sei es mit oder ohne Erörterung der Sache, für das ihr dem göttlichen Gericht Rechenschaft ablegen werdet, wenn eure Erwägung nur dieses eine erreicht, daß Senat, Klerus und Volk von Rom durch Beseitigung aller Verwirrung der Friede wiedergegeben werde, auf daß – was ferne sei! – nach dem Urteil keine Unruhe oder Zwietracht in der Bürger­schaft bleibe. Wenn aber der höchst heiligen Stadt gemäß unseren Aufträgen von euch der Friede zurückgegeben sein wird, dann wird die Allgemeinheit daraus erkennen können, daß ein gerechtes Urteil eures heiligen Standes ergangen ist.
Betet für mich, heilige Herren und verehrungswürdige Väter!
Gegeben an den Kalenden des Oktobers, als der oben genannte glücklich als König herrschte. (= 1. Oktober)