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Für Mommsen, MGH AA 12 p. 417, verweist consuluimus auf die eben genannte erste Sitzung, zu der die Bischöfe Oberitaliens sich versammelt hätten, um die Frage zu besprechen, ob sie ohne Symmachus zu einem Konzil, das sich mit den Vorwürfen gegen ihn befasste, zusammenkommen dürften, s. Komm. Palmsynode § 1.