iuxta petitionem senatus et clerici
Schwartz, Akak. Schisma 232, geht davon aus, dass die Gegner des Symmachus keine Synode sondern eine gerichtliche Untersuchung durch den König angestrebt hatten. Dies hätten jedoch die Anhänger Symmachus so abgewendet, indem sie sich für eine Synode stark gemacht hätten. Der Klerus Roms und der Senat hätten diese Idee dann unterstützt. Das bedeutet, dass die Petition des Senats nach einer Synode nicht vorrangig als Angriff auf Symmachus zu verstehen ist, sondern vielmehr als Abwendung eines königlichen Gerichts
Dass die Synode von Senat und Klerus gefordert wurde ist auch noch belegt in: Fragmentum Laurentianum 1v, wo gesagt wird, dass von Klerus und Senat eine Synode über Symmachus gefordert wurde und im Liber pontificalis §3, wo behauptet wird, dass einige des Klerus und einige aus dem Senat, allen voran Probinus und Festus , dies aus Eifersucht getan hätten und dass sie zudem falsche Zeugen nach Ravenna geschickt hätten.